Neugründungen, Übernahmen und Unternehmensnachfolge stressfrei regeln
Das Gesellschaftsrecht unterliegt seit Jahrhunderten der herausragenden Anforderung, sich den modernen und globalen Handelsformen anzupassen.
Allein das nationale Recht hält hierzu acht Formen bereit, um als Kaufmann im Rechtsverkehr aufzutreten. Daneben sind Mischformen denkbar, die je nach den individuellen Bedürfnissen der juristischen Gestaltung offenstehen. Hinzu kommen ausländische Gesellschaftsformen, die unseren Alltag zunehmend prägen.
Die Möglichkeiten des Umwandlungsgesetzes und der juristischen Beratung bei der Neugründung von Unternehmen bieten Varianten, Ihre Beziehungen zu Geschäftspartnern aber auch zu Mitgesellschaftern zu gestalten.

Wir begleiten Sie bei folgenden Themen:
- Neugründung
- Umwandlung
- Verschmelzung
- Verkauf und Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Geschäftsanteilen
- Regelung der Unternehmensnachfolge
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen
- Neufassung und Änderung von Vereinssatzungen
- Kapitalerhöhungen
- Handelsregisteranmeldungen